Clearinggebühren

Das Clearingentgelt ist das von der E-Control GmbH festgesetzte Entgelt, das von den Bilanzgruppenverantwortlichen an A&B zu entrichten ist.1

Jeder Bilanzgruppenverantwortliche hat je nach der Höhe und der Art des Energieumsatzes in seinen Bilanzgruppen jedes Monat ein Clearingentgelt an A&B zu entrichten; der aktuelle Entgeltsatz beträgt:

  • EUR 0,0454 pro MWh für jeden entgeltpflichtigen Verbrauchsumsatz 2 im Marktergebiet.
  • EUR 0,0454 pro MWh für jeden entgeltpflichtigen Handelsumsatz3 im Marktgebiet.

1ACHTUNG: Die aktuellen Clearingentgeltsätze ergeben sich aus der aktuellen Novelle der Clearingentgelt-Verordnung, die mit 01.10.2022 in Kraft getreten ist.

2Der „entgeltpflichtige Verbrauchsumsatz“ entspricht der Summe der Verbrauchszählwerte auf der Sollseite einer Bilanzgruppe.

3Der „entgeltpflichtige Handelsumsatz“ errechnet sich aus dem Gesamtenergieumsatz abzüglich dem entgeltpflichtigen Verbrauchsumsatz einer Bilanzgruppe.